Das Geld ist alle, aber trotzdem gibt es Wege aus
der Misere.
Mit den folgenden Forderungen hoffen wir einen solchen Ausweg erreichen
zu können.
Dabei richten sich unsere Forderungen an verschiedene Instanzen, die
sowohl betroffen sind als auch einen wichtigen Teil dazu beitragen
können, das Problem zu lösen.
An den Senat (1)
Beim Bundesverfassungsgericht die "extreme Haushaltsnotlage"
einfordern, so wie dies 1992 schon Bremen und das Saarland gemacht haben.
Kosten, die durch die Rolle der Hauptstadt anfallen, sollen auch vom Bund übernommen werden.
Alte Wohnungsbauschulden aus der vor-Wende-Zeit sollen, wie die meisten anderen Erblasten der deutschen Teilung auch, in den Erblastentilgungsfonds übernommen werden.
Der Personalüberhang der Berliner Verwaltung verursacht zu hohe Personalkosten: Das Gehalt aller Verwaltungsmitarbeiter, einschließlich der Senatsmitglieder, um 10% kürzen.